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   LG Karlsruhe, 04.05.2007 - 10 O 47/04   

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https://dejure.org/2007,48875
LG Karlsruhe, 04.05.2007 - 10 O 47/04 (https://dejure.org/2007,48875)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.05.2007 - 10 O 47/04 (https://dejure.org/2007,48875)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Mai 2007 - 10 O 47/04 (https://dejure.org/2007,48875)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Beschädigung eines verlegten Fernmeldekabels durch einen Bagger; Erkundigungspflicht eines Tiefbauunternehmens über das Vorhandensein von Kabeln anhand bestehender Pläne; Hohe Anforderungen an Erkundigungspflichten und ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 118/84

    Sorgfaltspflicht von Tiefbauunternehmern; Mitverantwortlichkeit des

    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.05.2007 - 10 O 47/04
    Wie der BGH in einem weiteren Urteil vom 09.07.1985 (Az. VI ZR 118/84 , VersR 1985, 1147) entschieden hat, sind bei der Verwendung von Baggern hohe Anforderungen an die Erkundigungs- und Sicherungspflichten bezüglich der verlegten Leitungen zu stellen.

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH, der das erkennende Gericht folgt, muss ein Tiefbauunternehmer, der nach den örtlichen Gegebenheiten mit dem Vorhandensein unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen zu rechnen hat, sich der unverhältnismäßig großen Gefahren bewusst sein, die durch eine Beschädigung von Leitungen hervorgerufen werden können und demgemäß äußerste Vorsicht walten lassen (BGH, Urteil vom 09.07.1985, VersR 1985, 1147).

  • BGH, 20.04.1971 - VI ZR 232/69

    Tiefbauunternehmer - Versorgungsleitung - Bauarbeiten - Bagger - Unterirdisch -

    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.05.2007 - 10 O 47/04
    Zu den Pflichten von Tiefbauunternehmen hat der BGH bereits in einem Urteil vom 20.04.1971 (Az. VI ZR 232/69 , NJW 1971, 1313) entschieden, dass Tiefbauunternehmer, die an öffentlichen Straßen Bauarbeiten mit Baggern durchführen, sich über Lage und Verlauf unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen vergewissern müssen.
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